Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Rechnungslegung und die Erstellung des Jahresabschlusses für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Es verpflichtet die Unternehmen unter anderem dazu, die Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu erstellen. In den Büchern müssen alle Geschäftsvorfälle auf der Grundlage von Belegen wie Rechnungen und Gutscheinen erfasst werden. Die Buchführung muss in deutscher Sprache und in Euro erstellt werden. Dies gilt auch für die Erstellung des Jahresabschlusses. Neben den Anforderungen des HGB müssen Unternehmen auch die Steuergesetzgebung berücksichtigen, ein Thema, auf das wir in unseren nächsten Artikeln näher eingehen werden.
Einzelkaufleute sind nach dem Handelsgesetzbuch von den oben genannten Anforderungen, d. h. von der Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses, befreit, sofern der Jahresüberschuss 60.000 EUR nicht übersteigt und der Jahresumsatz in zwei aufeinander folgenden Jahren unter 600.000 EUR liegt. Für neu gegründete Unternehmen greift diese Regel bereits im ersten Geschäftsjahr.
Für Kapitalgesellschaften definiert das HGB vier Kategorien (Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften), die auf der Größe des Umsatzes, der Bilanzsumme und der Zahl der Beschäftigten basieren. Ein Unternehmen wird in eine bestimmte Größenklasse eingestuft, wenn es zwei der drei Schwellenwerte der oben genannten Kriterien in zwei aufeinander folgenden Jahren überschreitet. Die Idee hinter der Klassifizierung ist es, den Unternehmen die Erstellung ihrer Jahresabschlüsse entsprechend ihrer Größe zu erleichtern und so die Kosten niedrig zu halten. So müssen kleine Unternehmen in der Regel eine weniger detaillierte Bilanz veröffentlichen als große und mittlere Unternehmen. Kleine Unternehmen können auf die Erstellung eines Lageberichts verzichten. Kleinstunternehmen müssen nicht unbedingt einen Anhang erstellen und haben mehr Zeit für die Erstellung ihrer Jahresabschlüsse.
Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bestehen in der Regel aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang und ggf. Lagebericht. Alle Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, in der Regel innerhalb von drei Monaten des Folgejahres, kleine Kapitalgesellschaften innerhalb von sechs Monaten des Folgejahres.